Die Zukunft der Heizungsförderung – Infoabend am 14.12.2023

Herausforderungen und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz

Ein Interview mit den zertifizierten Wärmepumpenexperten der Firma Wilhelm Schetter GmbH Haustechnik Thorsten Herold, Sven Reiser und Sven Thrun.

Die Ampelkoalition hat im Herbst nach langen Debatten das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Spüren Sie schon erste Auswirkungen dieses Gesetzes?
Leider nein, die Kunden sind derzeit leider etwas verunsichert. Sie fragen sich: Was darf ich einbauen? Was wird wie gefördert? Hier hätte ich mir deutlich mehr Planungssicherheit vom Gesetzgeber und Fördergeber gewünscht. Denn die Ziele sind nach wie vor hoch gesteckt: Bis 2030 sollen die jährlichen CO₂-Emissionen im Gebäudesektor von derzeit 112 Millionen auf 66 Millionen Tonnen sinken. Die Wärmeerzeugung gilt dabei als entscheidender Schlüssel. Fossile Heizungen sollen so schnell wie möglich ersetzt werden.

Was meinen Sie konkret mit mehr Planungssicherheit?
Ich ziele hier vor allen Dingen auf die Sicherheit der Förderung ab. Das war das Angebot der Politik: Wir verschärfen die Regeln, übernehmen aber die Zusatzkosten. Wird das Versprechen gehalten?

Sie sprechen die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) an?
Ja, richtig. Hier soll es Anfang 2024 zu Änderungen kommen, also gleichzeitig zum Inkrafttreten des GEG. Leider herrscht hier nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt noch große Verunsicherung. Zwar versichert die Bundesregierung, dass die Mittel für die BEG-Förderung sicher seien. Allerdings sind nahezu alle anderen Förderprogramme ausgesetzt worden. Das schafft eine riesengroße Verunsicherung. Niemand weiß momentan, was 2024 passiert. Bundesfinanzminister Lindner umschreibt die Situation für 2024 wie folgt: „Für die endgültige Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 werden noch erhebliche Kraftanstrengungen erforderlich sein. Wir werden intensive Diskussionen führen müssen, die nicht immer einfach sein werden.“ Im schlimmsten Fall kommt das „scharfe“ GEG und die Förderung bleibt aus. Dann zahlt der Bürger die Rechnung allein.

Wie soll sich die Förderung ab 2024 denn zusammensetzen?
Jetzt wird es kompliziert. Deswegen lädt SCHETTER am 14.12.2023 um 18:30 Uhr zu einem Infoabend in seine Räumlichkeiten in Kernen ein. Hier erfahren Interessierte von den SCHETTER-Experten und dem Politprofi für Energiepolitik Dr. Michael Herma, was genau Inhalt der Förderung ist.

Zunächst beginnt es mit einer Grundförderung: Diese steigt für neue nicht-fossile Heizungen von 25 auf 30 Prozent. Für Wärmepumpen gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent, wenn diese entweder aus Erdwärme gespeist werden oder ein klimafreundliches Kältemittel nutzen. Aber: Wärmepumpen müssen künftig netzdienlich sein. Das heißt, der Versorger muss sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetze verhindern zu können. Dafür benötigen die Geräte eine spezielle Schnittstelle. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen mit einer solchen Einrichtung gefördert. Für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 40.000 Euro gibt es 30 Prozent Extra-Bonus. Und es kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, der Geschwindigkeitsbonus: Ein Zuschlag für Frühentschlossene, die ihre alte fossil betriebene Heizung austauschen wollen, bevor sie kaputt geht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anlage 20 Jahre oder älter ist. Nur im kommenden Jahr gibt es den höchsten „Speedbonus“ in Höhe von 25 Prozent. Danach sinkt der Fördersatz auf 20 Prozent bis Ende 2026, dann auf 15 Prozent bis Ende 2028 und zwölf Prozent bis Ende 2030. Danach schmilzt die Förderung weiter ab, bis auf null ab Januar 2037. Insgesamt aber dürfen höchstens 70 Prozent Förderquote erreicht werden.

Das hört sich nach einer Verbesserung der Förderbedingungen an?
Ja und nein. Selbst wenn diese Förderung in Kraft treten würde, muss ich einen größeren Schluck Wasser in den Kernen‘er – Wein schütten: Bisher wurde ein Heizungstausch bis zu einer Kosten-Höchstgrenze von 60.000 Euro gefördert. Dieser Betrag sinkt nun auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern sinkt er auf 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und auf jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohnung. Auf diese Beträge werden dann die Förderquoten angewendet. Wer also über eine Heizungssanierung von Mehrfamilienhäusern nachdenkt, der sollte sich gut überlegen, ob 2024 oder 2023 der bessere Zeitpunkt der Antragstellung ist. Hier helfen wir gerne. Als Faustformel gilt: Je mehr Wohneinheiten saniert werden sollen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Antrag noch im Jahr 2023 lohnt.

Fördermittel sind begrenzt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
Die BEG-Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Man weiß nie, wann der Topf leer ist. Für 2024 gilt: Wir wissen gar nichts. Daher raten wir genau zu prüfen, ob es im Einzelfall nicht Sinn macht, noch dieses Jahr einen Antrag nach der BEG zu stellen, denn: Wer einen Bescheid in der Hand hält, hat einen Anspruch auf Förderung.

Wenn Sie in einer Immobilie mit sechs Wohneinheiten eine Sanierung der Heizungsanlage durchführen wollen, dann stehen Ihnen heute 360.000 Euro an förderfähigen Kosten zur Verfügung. Das sind die Kosten auf die sich die Förderung bezieht – bei Wärmepumpen sind zum Beispiel bis zu 45 % möglich. Ab Januar 2024 reduziert sich dieser Satz voraussichtlich auf 105.000 Euro.

Was benötigt jetzt ein Antragsteller für einen BAFA-Antrag?
Eigentlich nicht viel. Man muss die Eckdaten seiner Immobilie kennen und sich für ein Heizungssystem entschieden haben. Der Antrag ist online schnell gestellt. Hier unterstützen wir gerne. Wir benötigen folgende Angaben:

  • Adresse / Investitionsstandort
  • Wer ist der Antragsteller? (Privat, Firma, Wohneigentümergemeinschaft (WEG), Verein, …)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Art des Gebäudes (z.B. Einfamilienhaus)
  • Welches Heizungssystem soll verbaut werden? (In der Regel eine Wärmepumpe.)
  • Welches Heizungssystem ist verbaut und seit wann? (Z.B. Ölkessel, BJ 1992)
  • Ausgefüllte Vollmacht zur Bevollmächtigung der Firma SCHETTER zur Antragsstellung

Wie kommen die Interessenten jetzt am einfachsten zu einer Antragstellung und einem Bescheid?
Wir unterstützen hier gerne und sind beim Ausfüllen und Hochladen Ihres Fördermittelantrags behilflich. Um den Antrag auf Förderung stellen zu können, sind einige Daten und Unterlagen nötig, die Sie bitte zur Antragsstellung bereithalten.

Was empfiehlt SCHETTER einem Kunden, der sich mit dem Gedanken trägt, in den kommenden zwei Jahren seine Heizung zu sanieren?
Wir empfehlen, genau hinzuschauen, ob man nicht noch in diesem Jahr nach der aktuell gültigen BEG einen Antrag für eine neue Heizungsanlage stellt. Der Antrag, der jetzt gestellt wird, ist für die kommenden 24 Monate abrufbar. Man muss dann nur die Sanierungsmaßnahme durchführen und die Rechnung hochladen. Entscheidet man sich gegen eine Sanierung, passiert gar nichts. Wenn das zeitlich nicht reicht, kann man noch einmal für 24 Monate verlängern.

Einziges Risiko: Wenn die Förderung nach 2024 in Einzelfall besser ist und man seinen Antrag zurückzieht, so verhängt das BAFA eine Sperre von sechs Monaten, in denen man keinen neuen Antrag stellen kann.

Insgesamt lässt sich sagen: Die Förderung war nie so unsicher wie gerade. Solange es sie noch gibt, sollte man seinen Antrag auf Heizungssanierung stellen.

Vielen Dank für dieses Gespräch.

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Die zertifizierten Wärmepumpenexperten Thorsten Herold, Sven Thrun und Sven Reiser (v.l.).
Beispielrechnung: Vergleich der Förderung 2023 vs. der geplanten Förderung 2024.